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Eheschließung
Bezüglich einer beabsichtigten Eheschließung setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns zur Terminabstimmung in Verbindung.
Kirchenaustritt
Was benötige ich?
Urkunden/Beglaubigte Abschriften
Es können nur solche Urkunden ausgestellt werden, deren zugrundeliegender Personenstandsfall im Einzugsgebiet der VG Ershausen/Geismar (Standesamt Schimberg) stattgefunden hat. Gleiches gilt für beglaubigte Abschriften von Registereinträgen. Sollten Sie also eine beglaubigte Abschrift Ihres eigenen Geburtseintrages benötigen, so ist das Standesamt zuständig, zu dessen Einzugsbereich der auf Ihrem Personalausweis vermerkte Geburtsort gehört.
Herr RippelVorsitzender der VG![]() ![]() |
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Frau WeinrichOrdnungsamt, Standesamt![]() ![]() |
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Keine Veranstaltungen gefundenVerwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
Kreisstraße 4
37308 Schimberg
Telefon: 036082 4410
Telefax: 036082 44133