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Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, den 12. 12. 2023

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.


Bisher konnte für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. 

Ab dem 01.01.2024 gilt, dass auch für Kinder ein elektronischer Reisepass mit Speicherchip beantragt werden muss. 
Dieser Pass ist dann bis zum Alter von 24 Jahren für 6 Jahre gültig und kostet 37,50 Euro. Eine Ausstellung vor Ort ist dann nicht mehr möglich. Sie müssen mit einer Wartezeit von 4 bis 6 Wochen rechnen.


Mit diesem Pass kann man in 190 Länder weltweit einreisen. Für welche Länder sie einen elektronischen Reisepass zur Einreise benötigen, erfahren sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Wer mit seinem Kind innerhalb der EU verreisen will, kann auch für dieses Kind einen Personalausweis beantragen. Dieser ist ebenfalls 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Aber auch hier ist mit einer Wartezeit von bis zu 4 Wochen zu rechnen.

Wir möchten Sie bitten, bei einer geplanten Reise rechtzeitig ein Personaldokument für Ihr Kind zu beantragen. Für die Beantragung ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Das Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare - Meldewesen & Personaldokumente.

Die Kinderreisepässe, deren Gültigkeit über den 01.01.2024 hinausgehen, behalten auch weiterhin bis zum Ablauf Ihre Gültigkeit.


Einwohnermeldeamt

VG Ershausen/Geismar