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Information zur Grundsteuer 2025

Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, den 27. 05. 2025

Informationen zur Grundsteuer 2025

 

Nachdem die Neubewertung der Grundstücke auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 vorgenommen wurde, haben Sie als Eigentümer eines Grundstückes durch das Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag bekommen. Dieser gilt für die Hauptveranlagung ab 2025.
Derzeit werden die übermittelten Grundsteuermessbeträge durch das Steueramt verarbeitet. 

 

Wichtig für Sie als Grundstückseigentümer:

 

  1. Erst nach Zustellung des neuen Grundsteuerbescheides durch die Gemeinde entsteht die Steuerpflicht. Bitte nehmen Sie vorher keine Zahlungen vor.

  2. Nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides sind die ausgewiesenen Fälligkeiten zu beachten. 

  3. Bitte beenden Sie bestehende Daueraufträge, die die Grundsteuer betreffen.

  4. SEPA-Lastschrift-Mandate behalten ihre Gültigkeit.

 

 

Steueramt

VG Ershausen/Geismar