Wahl zum Schöffen/Jugendschöffen
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
für die am 01. Januar 2024 beginnende Amtszeit
Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.
In Thüringen scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahr 2023 Neuwahlen durchzuführen.
Die Gemeinden müssen Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen-Schöffen erstellen.
Die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise müssen die Vorschläge für die Jugendschöffen aufstellen.
Weiter haben die Kreistage der Landkreise die Vertrauenspersonen zu wählen, die als Mitglieder der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten tätig sein werden.
Zur Vorbereitung werden geeignete Kandidaten für die Vorschlagslisten gesucht.
Hiermit fordern wir alle am Ehrenamt
a) Jugendschöffe interessierten Personen auf, sich umgehend beim Landratsamt, Jugendamt, Aegidienstr. 24, 37308 Heilbad Heiligenstadt,
b) Schöffe interessierten Personen auf, sich um gehend beim Bürgermeister ihrer Gemeinde oder in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Hauptamt/Sekretariat, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg OT Ershausen
mit Namen und Anschrift zu bewerben.
Für die Wahl zum Schöffen/Jugendschöffen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Kandidaten müssen im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste innerhalb der Gemeinde/des Gerichtsbezirks haben.
Weitere Voraussetzungen können in der VG Ershausen/Geismar, Hauptamt/Sekretariat, Kreisstr. 4, 37308 Schimberg OT Ershausen erfragt werden.
VG Ershausen/Geismar
Tel: 036082/4410
FAX: 036082/441-35
E-Mail: